Amtliche Meldung

Ergänzendes Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Errichtung einer Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen

B E K A N N T M A C H U N G

In dem vom Land Rheinland-Pfalz – Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein – beantragten ergänzenden Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen (Az.: 6425- 0001#2023/0004-0111 31 AB2) sind private Einwendungen sowie Stellungnahmen von Behörden und Verbänden eingegangen.

Diese sind nach § 73 Abs. 6 VwVfG mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Termin zur Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen wird am

Dienstag, den 26.11.2024, ab 09:30 Uhr,
im „Regino-Zentrum“ Altrip, Ludwigsplatz 10, 67122 Altrip

durchgeführt.

Bei Bedarf wird der Termin an den Folgetagen (Mittwoch, den 27.11.2024, und Donnerstag, den 28.11.2024) jeweils um 09:30 Uhr am vorgenannten Ort fortgesetzt.

Der Einlass erfolgt jeweils ab 9 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu geben.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.

Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 4, 5 und 6 VwVfG bekannt gemacht. Da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, wird die persönliche Benachrichtigung der Einwender durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Eine individuelle Benachrichtigung erfolgt nicht mehr.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz, in der örtlichen Tageszeitung sowie im Internet unter www.sgdsued.rlp.de und dem zentralen UVP-Portal des Landes unter www.uvp-verbund.de.

Neustadt an der Weinstraße, den 01.10.2024

In Vertretung
Manfred Schanzenbächer

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.